Sie können die oft langen Wartezeiten bis zu einem Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung überbrücken.
Es bestehen keine Abrechnungsverträge mit Krankenkassen, Sie erhalten den Vorteil echter Therapie- und Behandlungsfreiheit.
Aufgrund der Schweigepflicht gelangen keine Informationen an Dritte, wie etwa an Ihre Krankenkasse, die Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft.
Es bestehen keine Einschränkungen durch einen Leistungskatalog oder andere Vorgaben der Krankenkassen.
Gegebenenfalls können die Behandlungskosten steuerlich abgesetzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder Fachanwälten für Steuerrecht.
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